Deutsche Flughäfen vorbildlich bei Unterstützung von Reisenden mit eingeschränkter Mobilität
Berlin (ots) – Behinderten Menschen die Teilhabe in allen
gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen, ist das Ziel des
morgigen Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen. Wie
wichtig in diesem Zusammenhang Reisen und Mobilität geworden sind,
belegt die steigende Nachfrage nach den speziellen Services der
deutschen Flughäfen für Reisende mit eingeschränkter Mobilität
(passengers with reduced mobility – PRM).
Hierzu erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel: “Die
deutschen Flughäfen sind bei der Unterstützung von Reisenden mit
eingeschränkter Mobilität vorbildlich. Im Jahr 2013 erhielten mehr
als 1,2 Mio. mobilitätseingeschränkte Reisende Unterstützung an den
deutschen Flughäfen. Das beinhaltet eine Steigerungsrate von mehr als
9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dabei verhält sich die Steigerung
der PRM-Reisenden überproportional zu den Gesamtreisenden. Sowohl der
demographische Wandel als auch die zunehmende Inanspruchnahme des
erstklassigen Service sind Ursache für diese Entwicklung.”
Grundlage für die speziellen Services für mobilitätseingeschränkte
Passagiere ist die EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2006, die seit 2008
einen europaweit einheitlichen Service beim Ein-, Aus- und Umsteigen
durch die Flughäfen regelt. Freiwillig werden von den meisten
deutschen Flughäfen darüber hinaus zusätzliche Leistungen erbracht,
die nicht unter den Forderungskatalog der EU-Verordnung fallen.
Die ADV erwartet, dass die steigenden Ansprüche der Reisenden an
die Verkehrsträger und öffentlichen Einrichtungen immer weiter
gehende Anforderungen hinsichtlich der PRM-Services stellen werden.
Das treibt die Entwicklungen auch in diesem Sektor voran. “Bisher
sind die Gäste mit den Serviceleistungen der deutschen Flughäfen und
der dafür notwendigen Infrastruktur hoch zufrieden. Um das hohe
Leistungsniveau zu halten, stehen die deutschen Flughäfen im engen
Austausch mit den lokalen Behindertenverbänden sowie den zuständigen
Ministerien, Behörden und Organisationen”, erläutert Ralph Beisel.
Die Vereinten Nationen (UN) haben 1992 den 3. Dezember zum
alljährlichen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen
ausgerufen. Dieser Tag wird weltweit für Aktionen genutzt, um die
volle Teilnahme und Gleichstellung behinderter Menschen zu erreichen.
Der Aktionstag soll das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die
Probleme von Menschen mit Behinderung wachhalten und den Einsatz für
die Würde, Rechte und das Wohlergehen dieser Menschen fördern. “Die
deutschen Flughäfen leisten mit ihrem Einsatz für
mobilitätseingeschränkte Reisende einen unverzichtbaren Beitrag zur
vollständigen gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen”, so ADV-Hauptgeschäftsführer Beisel abschließend.
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Dr. Heike van Hoorn
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