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Millionen für Charterflüge hoch krimineller Familiennachzügler

Stuttgart (ots) – Durch eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Dr. Rainer Podeswa
(AfD) wurde bekannt, dass das Land alleine in den letzten fünf Jahren fast
sieben Millionen Euro für private Charterflüge zu Abschiebezwecken ausgegeben
hat. Der Bayerische Rundfunk (BR) hatte am 1. Oktober 2019 über die Abschiebung
von zwei Kenianern vom Flughafen Berlin-Schönefeld berichtet. Nach Recherchen
des ARD-Magazins „report“ München musste für die Rückführung der zwei
Betroffenen ein Jet für 137.000 Euro gechartert werden. Da einer der beiden
Abgeschobenen aus Baden-Württemberg kam, ging der AfD-Landtagsabgeordnete Dr.
Rainer Podeswa dem Fall mit einer Kleinen Anfrage nach.

Was ein Familiennachzügler sich alles leisten kann…

Laut Angaben des Innenministeriums kam der Kenianer erstmals am 17. Januar 2001
im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland. Ab 2007 begann der Kenianer mit
einer langen Straftaten-Reihe. Gefährliche Körperverletzungen, Missbrauch von
Ausweispapieren, Unterschlagung, gemeinschaftlicher Diebstahl, vorsätzliches
Fahren ohne Fahrerlaubnis, Hehlerei, Hausfriedensbruch, falsche Verdächtigung
und Beleidigungen führten letzten Endes aber nur zu einer Jugendstrafe. 2008
folgten zwei weitere Fälle gefährlicher Körperverletzung, im April 2011 wiederum
Fälle von Diebstahl mit vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung. Das
Urteil von einem Jahr wurde offenbar nicht umgesetzt, denn faktisch war der
Kenianer nur vom 17. August bis zum 21. September 2011 in Untersuchungshaft.
Schon im November 2011 kamen daher wieder Unterschlagung, weitere
Körperverletzungen, Sachbeschädigungen und Hausfriedensbruch hinzu. Im Juni
folgte auf erneuten gemeinschaftlichen Diebstahl und Sachbeschädigung wieder
eine kurze Haftstrafe. Nach der vorzeitigen Entlassung des Serienkriminellen im
Oktober 2013 kam es im März 2014 wieder zur Festnahme und im November zur
Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher
Körperverletzung. Im Oktober 2015 folgte die formelle Ausweisung und Ablehnung
der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.

Nach einem versuchten Totschlag folgt die Abschiebung…

„Offenbar muss man es erst bis zum Totschlag treiben, um abgeschoben zu werden,
und die Bevölkerung wenigstens vor einem Intensivtäter weniger Angst haben
muss“, meint der AfD-Abgeordnete Dr. Rainer Podeswa im Hinblick auf die Sammlung
von Verurteilungen. Am 5. September 2019 war es dann soweit und der Kenianer
wurde auf Steuerzahlerkosten von zwei Beamten von Rottenburg nach Berlin an den
Flughafen gefahren, von wo der Privatflug der zwei Kenianer für 137.000 Euro
startete.

Fast sieben Millionen Euro für Privatflüge für Abzuschiebende

Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion wollte unter diesen
Umständen wissen, wie viel das Land für private Charterflüge zur Abschiebung
über die Jahre ausgegeben hat. Das Ergebnis sind Ausgaben von 1,33 Millionen
Euro im Jahr 2015, 1,73 Millionen Euro 2016, 1,41 Millionen Euro 2017, 1,3
Millionen Euro 2018 und 966.523 Euro bis September 2019. Dabei antwortete der
Staatssekretär des Innenministeriums, dass nur die Kosten eigener
Chartermaßnahmen erfasst werden. Die Kostenbeteiligungen an anderen
Chartermaßnahmen sowie an Frontex-Einsätzen sind nicht enthalten.

Blanker Hohn: Angeblich tragen Abgeschobene die Kosten für den Privatjet selbst

Als „blanken Hohn“ bezeichnet der AfD-Abgeordnete Dr. Rainer Podeswa dabei den
Hinweis des Ministeriums, dass durch die Abschiebung entstehende Kosten
grundsätzlich der Ausländer zu tragen hat. „Wir fragen nach, wie viele Millionen
das Land von den Abgeschobenen wieder erfolgreich eingetrieben hat“, kündigt er
an und ergänzt frustriert: „Da das Ministerium keine Anhaltspunkte zum Verbleib
der Kenianer nach deren Abschiebung hat, können wir diese aber nach deren
möglicher Wiedereinreise vermutlich selbst befragen. Ibrahim Miri lässt grüßen.“

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