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10 Jahre EU-Verordnung für Reisende mit eingeschränkter Mobilität / Deutsche Flughäfen ermöglichen unkompliziertes Reisen und bieten sehr guten PRM-Service

Berlin (ots) – Am 26. Juli 2008 ist die EU-Verordnung (EG) Nr.
1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006
über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit
eingeschränkter Mobilität in Kraft getreten. Diese Verordnung soll
die Rechte für Reisende mit eingeschränkter Mobilität stärken und das
Reisen erleichtern.

Den deutschen Flughäfen liegt eine unkomplizierte Mobilität von
Menschen mit körperlichen, geistigen sowie seelischen Einschränkungen
am Herzen. Daher haben in Deutschland alle Verkehrsflughäfen die
EU-VO (EG) 1107/2006 und die damit verbundenen Anforderungen an die
Flughafeninfrastruktur und die zu erbringenden Dienstleistungen
umgesetzt. Das beinhaltet einen speziell ausgerichteten
Betreuungsservice für PRM-Reisende (passengers with reduced mobility)
am Flughafen. Dieser Service befindet sich auf hohem Niveau und wird
zunehmend von den Reisenden in Anspruch genommen.

Dafür sind die deutschen Flughäfen bestens aufgestellt. Die
jüngsten Zahlen aus der jährlichen Umfrage des Flughafenverbandes ADV
zum Thema PRM vertiefen das Bild. Mehr als 1,75 Mio. PRM-Reisende
nutzten 2017 den auf sie zugeschnittenen Betreuungsservice der
deutschen Flughäfen. Das ist ein erneut deutlicher Anstieg gegenüber
dem Vorjahr. Erkennbar ist außerdem, dass die Zahl der PRM-Reisenden
an deutschen Flughäfen im Vergleichszeitraum 2017/2016 doppelt so
stark wie die Passagierzahlen insgesamt gestiegen sind: Während die
Passagierzahlen in 2017 um 5,27 % auf 235,17 Mio. Passagiere stiegen,
übertraf die Entwicklung der PRM-Reisenden diese Steigerung deutlich.
Sie betrug 2017 +10,12 % gegenüber 2016.

Das wichtigste Ergebnis dieser Umfrage ist, dass die Reisenden mit
dem PRM-Service sehr zufrieden sind: Bei einem Gesamtaufkommen von
1.756.391 PRM-Passagieren gab es im Jahr 2017 lediglich 310
Beschwerden. Dies entspricht einer sehr geringen Quote von 0,018 %
Beschwerden/PRM-Flug.

Dazu resümiert ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel: „Die Zahlen
sprechen für die Leistungsfähigkeit der deutschen Flughäfen. Es freut
mich, dass die mobilitätseingeschränkten Gäste mit den
PRM-Serviceleistungen der deutschen Flughäfen zufrieden sind. Daran
möchten wir festhalten und im Einklang mit den nationalen Behörden
und lokalen Behindertenverbänden diesen erstklassigen Service weiter
beleben und ausbauen.“

Pressekontakt:
Sabine Herling
Fachbereichsleitung Verbandskommunikation I ADV-Pressesprecherin
Tel.: 030-310 118-22
Mobil: 0176-1062 8298
herling@adv.aero

Isabelle B. Polders
Fachbereichsleitung Verbandskommunikation I ADV-Pressesprecherin
Tel.: 030-310 118-14
Mobil: 0173-2957 558
polders@adv.aero

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