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Ab sofort wieder ZIM-Anträge möglich

03.08.2022 – Die Bundesregierung hat im Bundeshaushalt 2022 und im Rahmen des Regierungsentwurfs für den Haushalt 2023 trotz der schwierigen finanzpolitischen Ausgangslage ein klares positives Signal für das ZIM gesetzt. Die starke Nachfrage des Mittelstandes wurde berücksichtigt und die Mittel wurden noch einmal deutlich erhöht. Damit können ab sofort wieder Anträge im ZIM gestellt werden.

Aufgrund des verfügbaren Budgets sind mit Öffnung des Programms daher einige Förderbedingungen angepasst worden:

  • Für Unternehmen, die bereits eine Bewilligung für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten haben, ist erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung möglich. Diese Maßnahme gilt rückwirkend.
  • Zukünftig wird die Möglichkeit von Laufzeitverlängerungen der Projekte und von Mittelverschiebungen streng eingeschränkt, um zu hohe Vorbindungen in den Folgejahren zu verhindern und die Flexibilität für neue Vorhaben langfristig zu erhalten.

Mit der Wiederöffnung wird die Antragstellung im ZIM nochmal deutlich vereinfacht: So können Anträge sowie alle weiteren Dokumente über Upload-Portale der jeweiligen ZIM-Projektträger sicher elektronisch eingereicht werden. Dies ist ein wichtiger Zwischenschritt, bis die ZIM-Förderung mittelfristig schnell und voll digital auf dem nutzerfreundlichen zentralen Förderportal des BMWK beantragt und durchgeführt werden kann.

Weitere Informationen: https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Meldungen/2022/3/2022-08-03-start-meldung-zim.html