Verbrauchermagazin “Finanztip” kürt Fluggast-Portal EUflight zum Testsieger (FOTO)
Hamburg (ots) –
EUflight ist Deutschlands bestes Fluggastrechte-Portal in der
Kategorie “Sofortentschädiger”. Das ist das Ergebnis einer Studie des
unabhängigen Verbrauchermagazins “Finanztip”, für das Experten
insgesamt 15 Fluggasthelfer, davon zehn Inkasso-Portale und fünf
Factoring-Gesellschaften, unter die Lupe genommen haben. EUflight
wird von den Testern als einziger “Sofortentschädiger” empfohlen.
Lars Watermann, Gründer und Geschäftsführer von EUflight: “Wir freuen
uns über die Bestätigung der Experten, dass EUflight ein
transparentes und faires Angebot für den Verbraucher geschaffen hat.
Unseren jetzt ausgezeichneten Kundenservice werden wir auch in
Zukunft sicherstellen.”
“Finanztip” hat die getesteten Fluggasthelfer nach
unterschiedlichen Kriterien bewertet:
– Erfahrung – Nachweis von mehr als 500 erfolgreich durchgeführten
Fällen sowie erstrittenen Urteilen
– Gebühren – angemessen und fair
– Transparenz – verbraucherfreundliche AGB ohne versteckte
Zusatzkosten
– Möglichkeit der Kündigung – 14-tägiges Widerrufsrecht
– Wartezeit bis zur Entschädigung – 24h nach Zustandekommen der
Auszahlungsvereinbarung
Das Verbrauchermagazin bescheinigt EUflight, als einziger Anbieter
alle Fragen der Tester vollständig beantwortet zu haben, über AGB zu
verfügen und schon mehr als 500 Fluggäste entschädigt zu haben. Den
Einbehalt von 35 Prozent der Entschädigungssumme zzgl. MwSt.
bezeichnen die Prüfer als eine im Vergleich zu den Gebühren
herkömmlicher Fluggasthelfer “faire Auszahlung”. Lars Watermann
verspricht: “EUflight wird weiter Standards bei Transparenz und
Verbraucherfreundlichkeit setzen.”
Der vollständige Testbericht ist in der aktuellen
“Finanztip”-Ausgabe 17/2016 nachzulesen.
Über EUflight:
Im Juli 2015 hat EUflight mit der Sofortentschädigung ein neues
Marktsegment geschaffen. Fluggäste müssen nicht – wie im
Inkasso-Modell – viele Monate auf das Ergebnis der Bemühungen eines
Fluggasthelfers warten, sondern erhalten ihre Entschädigung innerhalb
von 24 Stunden. Die Service-Gebühr beträgt 35% zzgl. MwSt. und wird
für allfällige Anwalts- und Gerichtskosten, Kundenservice und
Marketing verwendet. Das Besondere für den Verbraucher ist: Auch wenn
EUflight den Anspruch gegen die Fluggesellschaft nicht durchsetzen
konnte, kann der Fluggast die ausgezahlte Entschädigung behalten.
Über Finanztip:
Mit monatlich zwei Millionen Besuchern ist Finanztip die führende
gemeinnützige Website in Deutschland, die sich ausschließlich mit dem
Thema Verbraucherfinanzen befasst. Mit unabhängig recherchierten
Ratgebern, dem wöchentlichen Newsletter und der Finanztip-Community
wird Verbrauchern geholfen, die richtige Wahl zu treffen, Fehler zu
vermeiden und somit viel Geld zu sparen.
Wissenswertes zur Fluggastrechte-Verordnung
Was regelt die EU-Fluggastrechte-Verordnung?
Flugpassagiere haben Anrecht auf finanzielle Entschädigung bei
einem verspäteten, annullierten oder überbuchten Flug. Nur bei
“außergewöhnlichen Umständen” wie z.B. Streik, Terror oder sehr
schlechtes Wetter, die nicht von der Fluggesellschaft beeinflusst
werden können, besteht kein Ausgleichsanspruch.
Warum zahlen Airlines nicht freiwillig?
Airlines kämpfen mit allen Tricks und Mitteln gegen die
EU-Fluggastrechte-Verordnung. Bislang erfolglos, und daher versuchen
sie, dem einzelnen Fluggast den Weg zur Ausgleichszahlung möglichst
schwer zu machen. Fluggästen wird entweder überhaupt nicht
geantwortet oder es werden “außergewöhnliche Umstände” behauptet. Der
Fluggast kann eine solche Behauptung im Regelfall nicht widerlegen.
Er müsste Klage gegen die Airline einreichen, um zu seinem Recht zu
kommen. Die Fluggesellschaften kalkulieren damit, dass Fluggäste die
nicht unerheblichen Kosten (Anwalt, Gerichtskosten etc) und den
zeitlichen Aufwand scheuen. Das führt dazu, dass nur ein Bruchteil
der Ansprüche durchgesetzt wird.
Mit welchen Argumenten lehnen Airlines Entschädi-gungszahlungen
ab?
Typischerweise beziehen sich Airlines auf:
– Vogelschlag / Blitzschlag auf dem Vorflug
– Medizinischer Notfall (auf Flug oder Vorflug)
– Schlechtes Wetter
– “plötzlich aufgetretener” technischer Defekt
Warum ist EUflight für den Verbraucher risikolos?
Mit dem Verkauf der Forderung an EUflight gehen Kosten und
Prozessrisiko des Verfahrens gegen die Airline zu 100% auf EUflight
über. Unsere Entschädigungszahlung ist endgültig, d.h. der Fluggast
kann sie auch behalten, wenn EUflight den Anspruch gegen die Airline
später nicht durchsetzen kann.
Wann gilt ein Flug als “verspätet”?
Bei verspäteter Ankunft am finalen Zielflughafen von mehr als 3
Stunden im Vergleich zur geplanten Ankunftszeit.
Wann gilt ein Flug als “annulliert”?
Wenn der Fluggast über die Annullierung weniger als 14 Tage vor
Abflug informiert wurde, oder wenn ihm die Airline keinen
alternativen Flug mit einer dem ursprünglich gebuchten Flug ähnlichen
Flugzeit angeboten hat, steht ihm eine Ausgleichszahlung zu. Bei
Flugstreichungen muss die Airline ihm aber immer die Alternativen a)
Erstattung Ticketpreis oder b) anderweitiger Transport zum
Zielflughafen oder c) Umbuchung auf einen späteren, ihm passenden
Zeitpunkt anbieten. Und das unabhängig von den Umständen und Gründen
der Flugannullierung.
Wonach bemisst sich die Höhe der Entschädigung?
Sie ist abhängig von der Flugstrecke und beträgt für Kurzstrecken
250 EUR (bis 1.500 KM), für Mittelstrecken und alle Flüge innerhalb
der EU 400 EUR (1.500 bis 3.500 KM) und für Langstrecken 600 EUR
(über 3.500 KM). Somit ist die Entschädigung komplett unabhängig von
dem gezahlten Ticketpreis.
Auf welchen Flugrouten steht mir die Entschädigung zu?
Der Fluggast muss von einem Flughafen innerhalb der EU gestartet
sein, egal mit welcher Airline. Sollte er auf einem Flughafen
innerhalb der EU gelandet sein, muss die ausführende Airline ihren
Sitz in der EU haben. Bsp: Flug mit American Airlines von Frankfurt
nach New York ist anspruchsberechtigt; Flug mit American Airlines von
New York zu einem beliebigen EU-Flughafen ist nicht
anspruchsberechtigt.
Pressekontakt:
Dr. Lars Watermann
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