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rbb24 Recherche: CDU und FDP fordern Ausweitung des Untersuchungszeitraums im BER-U-Ausschuss

Berlin (ots) – CDU und FDP fordern in einem gemeinsam Antrag die
Ausweitung des Untersuchungszeitraums im BER-Untersuchungsausschuss.
Die beiden Parteien wollen so Zugang zu Zeugen und Dokumenten
erhalten, aus denen hervorgehen könnte, ob der Eröffnungstermin im
Oktober 2020 wegen der aktuellen Bauverzögerungen noch zu halten ist.

Der Antrag stützt sich auf die Aussage eines Zeugen, der am
vergangenen Freitag im Untersuchungsausschuss befragt worden war. Der
Mitarbeiter des TÜV hatte dabei auch Aussagen zur aktuellen Situation
auf der Flughafenbaustelle getätigt. Deshalb können CDU und FDP nun
argumentieren, dass aus ihrer Sicht die Erkenntnisse aus den
bisherigen Untersuchungen “gegenwartsrelevant” geworden sind. “Die
entscheidenden Fragen nach Mängel-Clustering, tatsächlichen
Terminfristen und den aktuellen Kenntnissen des Aufsichtsrates müssen
beantwortet werden, weshalb eine Erweiterung des
Untersuchungsauftrages zwingend ist”, sagt Sebastian Czaja (FDP).

Der neue Fragenkatalog soll auch die Fristen für Baufirmen und die
gestaffelte Abarbeitung von Mängeln beinhalten. Die Opposition will
Klarheit darüber gewinnen, welche Zeitpuffer noch vorhanden sind, um
Bauverzögerungen bei den Kabeln und Brandmeldeanlagen aufzuholen.
Damit würde auch die umstrittene “Mängelclusterung” in den
Untersuchungszeitraum fallen. Mit der “Mängelclusterung” ist eine
gestaffelte Beseitigung der zahlreichen Mängel vor allem an den
Kabelgewerken und der Brandmeldeanlage gemeint. Eigentlich verlangt
der TÜV eine vollständig mangelfreie Baustelle, bevor er mit den
finalen Abnahmen beginnt. Durch die Clusterung könnten weniger
relevante Mängel auch noch während der finalen Abnahmen beseitigt
werden.

Bisher duften die Abgeordneten nur die Vorgänge am BER bis zum 28.
Juni 2018 untersuchen. Das will die Opposition bis in die Gegenwart
ausweiten. CDU und FDP wollen nun rasch einen entsprechenden Antrag
ins Abgeordnetenhaus einbringen. Nach der Prüfung durch den
Rechtsausschuss könnte das Plenum am 23. Mai die Ausweitung des
Untersuchungszeitraumes bis zu diesem Tag beschließen. Michael Müller
müsste am 7. Juni 2019 dann bereits zum erweiterten
Untersuchungszeitraum Stellung nehmen.

Um den Untersuchungsgegenstand eines U-Ausschusses zu verändern,
müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Ein Sachzusammenhang zum
derzeitigen Untersuchungsgegenstand muss gegeben sein, und die neuen
Fragen müssen verfassungsgemäß sein. Das Berliner
Untersuchungsausschuss-Gesetz erlaubt es einer Minderheit von 25
Prozent der Abgeordneten, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen.
Der Minderheitenschutz sieht vor, dass das Plenum auch einer von
derselben Minderheit eingebrachter Änderung oder Erweiterung des
Untersuchungsgegenstandes zustimmt. Andernfalls könnten die
Abgeordneten einfach einen weiteren Untersuchungsausschuss
beantragen.

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