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Neue Vorgaben zur Sprengstofferkennung an den Luftsicherheitskontrollen / Der Flughafenverband ADV erwartet keine Beeinträchtigungen für Flugreisende

Berlin (ots) – Am 1. September 2015 treten ergänzende
EU-Vorschriften für die Kontrolle von Passagieren und ihrem
Handgepäck in Kraft. Die Regeln sollen helfen, Sprengstoffe künftig
noch besser zu erkennen. Dafür setzen die Behörden verschiedene
Detektionstechnologien ein.

Der Flughafenverband ADV erwartet keine spürbaren Veränderungen in
den Kontrollprozessen. Hierzu erklärt Ralph Beisel,
Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV (Arbeitsgemeinschaft
Deutscher Verkehrsflughäfen): “Die zusätzlichen Methoden führen zu
einer Steigerung der ohnehin schon hohen Sicherheitsstandards bei den
Fluggastkontrollen. Die zuständigen Luftsicherheitsbehörden haben
sich zusammen mit den privaten Dienstleistungsunternehmen intensiv
auf die veränderten Kontrollprozesse vorbereitet. Die deutschen
Flughäfen stehen im engen Kontakt mit den verantwortlichen Stellen.
Ziel ist, dass bei erhöhter Sicherheit der Reisekomfort für die
Passagiere nicht beeinträchtigt wird.”

Die Verhaltens- oder Gepäckregeln ändern sich nicht. Die
Flugreisenden müssen lediglich damit rechnen, dass es zu vermehrten
Nachkontrollen kommen kann. Die Flughäfen rechnen nicht mit höheren
Wartezeiten an den Kontrollspuren.

Zur Information: Grundlage für die Neuregelung ist die
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 278/2014 der EU-Kommission vom 19.
März 2014.

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