Grüne Ampel für eine wettbewerbsfähige Luftverkehrspolitik gefordert – ADV als Sachverständiger im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
Berlin (ots) – “Deutschland hat alle Chancen, die Ampeln auf Grün zu stellen.
Dazu gehört auch der Mut für unverzichtbare politische Weichenstellungen, wie
die Verwendung der Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer zur Förderung von grünem
Kraftstoff”, betont ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel. Der Flughafenverband
ADV ist als Sachverständiger zur öffentlichen Anhörung heute am 04. November
2019 in den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages geladen. Gemäß dem
aktuellen Entwurf zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes soll die
Luftverkehrswirtschaft mit zusätzlichen Kosten von mehr als 740 Mio. EUR p.a.
belastet werden.
Der Flughafenverband ADV fordert in seiner Stellungnahme für die Anhörung u.a.:
– Die deutschen Flughäfen fordern nach wie vor die Abschaffung der
Luftverkehrsteuer. Die Luftverkehrsteuer führt zu nicht hinnehmbaren
Wettbewerbsverzerrungen. Die Einführung der Luftverkehrsteuer war und
bleibt ein ordnungspolitischer Sündenfall.
– Die Luftverkehrsteuer dient einem systemfremden Zweck: Mit der
Steuer werden allgemeine Haushaltsdefizite ausgeglichen, die nicht
durch den Luftverkehr verursacht werden.
– Die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer werden zu einem großen
Teil durch staatliche Mindereinnahmen an anderer Stelle aufgezehrt.
– Sie entfaltet keinerlei positive Lenkungswirkung: Weder
unterstützt sie leiseres noch emissionsärmeres Fliegen. Stattdessen
schwächt sie die finanzielle Leistungsfähigkeit von Flughäfen und
Airlines.
Die bereits bestehende Wettbewerbsbenachteiligung deutscher Airlines und
Flughäfen wird durch eine Anhebung der Luftverkehrsteuer weiter verschärft.
Insbesondere bei den preissensiblen Flügen im Europaverkehr macht die Steuer
einen erheblichen Anteil des Gesamtflugpreises aus.
“Die Erhöhung der Luftverkehrsteuer ist der falsche Schritt. Keinesfalls darf
dieser falsche Schritt noch zusätzlich falsch umgesetzt werden. Konkret geht es
darum, wie die Erhöhung der Luftverkehrsteuer auf die bestehenden drei
Distanzklassen umgelegt wird”, führt Ralph Beisel, ADV-Hauptgeschäftsführer,
aus.
An den deutschen Flughäfen beträgt der Anteil der Passagiere, die zu einem
Flughafen in Europa fliegen, 64,3%. Hinzu kommen die Passagiere auf den
Verbindungen in der Distanzklasse 1, die über Europa hinausgehen (bspw. Israel).
Fast alle grenzüberschreitenden Flüge stehen in keiner Konkurrenz zur Bahn. Die
politisch gewünschte Wettbewerbsstärkung der Bahn gegenüber dem Luftverkehr wird
durch das Gesetz nicht erreicht.
Aktuell liegt die Umsatzrentabilität einer Airline bei 2-3% für eine europäische
Strecke. Die Zusatzbelastung durch die Erhöhung der Luftverkehrsteuer soll für
die Distanzklasse 1 +5,53 EUR, etwa 5,5% betragen. Damit übersteigt der Zuschlag
durch die Steuererhöhung deutlich die Umsatzrendite der Fluggesellschaft.
“Da der Zuschlag von +5,53 EUR im Europaverkehr nur in geringem Umfang durch
Preissteigerungen kompensiert werden kann, ist davon auszugehen, dass viele
Direktverbindungen ab Deutschland für die Airlines unwirtschaftlich werden. Die
Folge sind Flugstreichungen an den Flughäfen. Dies bedeutet, dass Konnektivität,
Arbeitsplätze und Wertschöpfung – zugunsten anderer europäischer Flughäfen –
verloren gehen”, erklärt der ADV-Hauptgeschäftsführer.
Regionen werden von notwendiger Mobilität abgeschnitten
Die geplante Erhöhung der Luftverkehrsteuer wird viele Flughafenstandorte und
ihre Regionen schwer treffen. Regionen in Deutschland wie Franken, Sachsen,
Westfalen, Thüringen, Baden, Allgäu, Hunsrück, Saarland, Mecklenburg oder Bremen
verlieren an Anbindung – mit beeinträchtigender Wirkung für Investitionen und
Arbeitsplätze. Besonders betroffen werden grenznahe Flughäfen und ihre Regionen
sein. Betroffen von der Steuer sind auch die Tourismuswirtschaft und
Unternehmen, die im Geschäftsreiseverkehr auf gute Flugverbindungen angewiesen
sind. Die vielen Privatreisenden profitieren von einer guten Anbindung an Ziele
in der ganzen Welt.
Die überproportionale Erhöhung der Distanzklasse 1 hat keinerlei ökologische
Lenkungswirkung. Sie führt vielmehr zu nicht gewünschten wettbewerblichen
Verzerrungen und zu Verlagerungen an ausländische Flughäfen.
Luftverkehrsteuererhöhung verfehlt klimapolitische Ziele – Unzureichende Wirkung
für den Klimaschutz
Korrekturbedarf: Möchte man wirklich etwas für den Klimaschutz tun, dann sollten
die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer für klimaschützende Maßnahmen im
Luftverkehr eingesetzt werden (Anreize für CO2-neutrales Flugbenzin,
Markthochlauf von PtX-Anlagen, eMobilität in den Bodenverkehrsdiensten der
Flughäfen, energieeffizientere Terminalanlagen, etc.).
Noch sind Korrekturen am Gesetzesentwurf möglich. Folgende Forderungen richtet
der Flughafenverband ADV an den Gesetzgeber:
1. Erhöhung begrenzen: Sollte eine Erhöhung der Luftverkehrsteuer unabwendbar
sein, dann ist die Luftverkehrsteuererhöhung zumindest auf den Betrag zu
begrenzen, der für die Absenkung der MWSt für den Fernverkehr der Bahn
erforderlich ist.
2. Proportionale Verteilung auf Distanzklassen I, II und III: Sollte eine
Erhöhung der Luftverkehrsteuer unabwendbar sein, dann ist die Erhöhung (wie im
ersten BMF-Gesetzesentwurf vorgesehen) gleichmäßig auf die drei Distanzklassen
zu verteilen.
3. Umsteiger auch künftig ausnehmen: Sollte eine Erhöhung der Luftverkehrsteuer
unabwendbar sein, dann sind auch künftig alle Passagiere, die an den deutschen
Drehkreuzflughäfen umsteigen, von der Steuererhöhung auszunehmen.
4. Mittelverwendung für Klimaschutz: Sollte eine Erhöhung der Luftverkehrsteuer
unabwendbar sein, dann sind die Mittel zumindest für klimaschützende Maßnahmen
bei Airlines und Flughäfen einzusetzen.
5. Deckelung der künftigen Einnahmen: Sollte eine Erhöhung der Luftverkehrsteuer
unabwendbar sein, dann sind die in den Folgejahren anfallenden Einnahmen durch
die Luftverkehrsteuer einer Deckelung zu unterziehen.
“Unsere Flughäfen sind Garant für Wachstum und Arbeitsplätze. Weitere
Restriktionen an den Flughäfen sind nicht hinnehmbar. Damit schafft die
Bundesregierung ein Konjunkturprogramm für grenznahe Flughäfen im benachbarten
Ausland. Im harten internationalen Wettbewerb sind nationale Belastungen der
eigenen Industrie eine sehr schwere Hypothek.”, so Beisel abschließend.
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